Rechtsprechung
BVerwG, 27.08.2008 - 6 B 59.08 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 26.06.2008 - 3 Bf 16/08
- BVerwG, 27.08.2008 - 6 B 59.08
- BVerwG, 30.09.2008 - 6 B 79.08
- BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvR 3074/08
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - 1 A 67/14
Gewährung von Trennungsentschädigung eines Beamten bei täglicher Rückkehr zum …
Mit Schreiben vom 27. Februar 2008 erklärte er diese Abordnung unter Hinweis auf sein Obsiegen vor dem hiesigen Gericht in der Beschwerdeinstanz (Beschluss des 6. Senats vom 22. Februar 2008 - 6 B 59/08 -) für gegenstandslos, da nach seiner Auffassung ein Dienstherrenwechsel kraft Gesetzes zum 1. Januar 2008 eingetreten sei.Die Klägerin hat sich sowohl mit einem auf die Gewährung von Eilrechtsschutz gerichteten Verfahren (Verwaltungsgericht Minden - 4 L 691/07 - sowie nachfolgend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - 6 B 59/08 -) als auch mit dem Klageverfahren, das rechtskräftig zu ihren Gunsten mit dem bereits genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 2011 - 2 C 66.10 - abgeschlossen wurde, gegen die Annahme des Beklagten gewandt, sie sei infolge gesetzlicher Überleitung mit Wirkung vom 1. Januar 2008 aus seinem Dienst ausgeschieden.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.03.2014 - 2 L 146/09
Mitwirkungspflichten eines Ausländers bei der Erlangung einer …
Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Akten dieses Verfahrens und der Verfahren des Verwaltungsgerichts B-Stadt zu den Aktenzeichen 11 A 2419/99 As und 6 B 59/08 sowie den Verwaltungsvorgang des Beklagten (2 Hefter) ergänzend Bezug genommen. - BVerwG, 30.09.2008 - 6 B 79.08 Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Senats vom 27. August 2008 - BVerwG 6 B 59.08 (6 PKH 17.08) - und der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts werden abgelehnt.
- VG Minden, 17.11.2008 - 4 K 2122/08
Übertragung einer Beamtenstelle an einen neuen Dienstherrn; Rechtsfolgen im …
Auf die hiergegen erhobene Beschwerde des Beklagten zu 1. änderte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen diesen Beschluss durch Beschluss vom 22. Februar 2008 - 6 B 59/08 - dahingehend ab, dass der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt wurde.